Wer übernimmt die Kosten?

Es handelt sich um eine Privatpraxis für Psychotherapie. Psychotherapie im Sinne des Psychotherapeutengesetzes (PsychThG) wird von approbierten Psychologischen Psychotherapeut:innen, Ärzt:innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:innen ausgeübt. Unter der „Ausübung von Psychotherapie“ versteht das PsychThG „jede mittels wissenschaftlich anerkannter psychotherapeutischer Verfahren vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Störungen mit Krankheitswert, bei denen Psychotherapie indiziert ist“.


In der Regel übernehmen private Krankenversicherungen (PKV) bzw. die Beihilfestelle die Kosten für die Psychotherapie. Der Umfang der erstattungsfähigen Leistungen sowie die erforderlichen Antragsformalitäten hängen dabei von Ihrem individuellen Versicherungsvertrag ab. Erkundigen Sie sich bitte VOR Therapiebeginn bei Ihrer Versicherung nach den Bedingungen und vereinbarten Leistungen. In dieser Praxis wird die Behandlung nach der aktuell geltenden Gebührenordnung für Ärzt:innen/Psychotherapeut:innen (GOÄ/GOP) abgerechnet. 

Für Selbstzahlende sind keine Antragsformalitäten erforderlich. Die Abrechnung der Behandlung erfolgt auf Grundlage der aktuell geltenden Gebührenordnung für  Psychotherapeut:innen (GOÄ/GOP). Es erfolgt keine Weitergabe von Daten an die Krankenkasse.

Ablauf

Nehmen Sie gerne per Email, Telefon oder Kontaktformular Kontakt mit mir auf. Ich melde mich dann sobald wie möglich bei Ihnen, um Ihr Anliegen zu klären und ein persönliches Kennenlerngespräch zu vereinbaren.

Erstgespräch
Im Erstgespräch (auch psychotherapeutische Sprechstunde genannt), an dem in der Regel Sie und Ihr Kind teilnehmen, haben alle Themen Platz, die Ihnen und Ihrem Kind wichtig sind. Ich erhalte einen ersten Überblick über die bestehenden Schwierigkeiten und kann Ihnen mitteilen, ob Folgetermine sinnvoll sind.

Probatorische Sitzungen und Diagnostik

Nach dem Erstgespräch finden bis zu fünf weitere Sitzungen statt. Diese Sitzungen dienen als Kennenlernphase und werden für die ausführliche Diagnostik, Diagnosestellung und Therapieplanung genutzt. Nach einem gemeinsamen Abschlussgespräch können Sie, Ihr Kind und ich entscheiden, ob Sie eine Psychotherapie bei mir beginnen möchten. Die Therapie beginnt nach Zusage der Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse bzw. kann je nach Vertrag (bitte bei der Privaten Krankenkasse/Beihilfe erfragen!!) sofort starten.


Therapie

In der Regel findet einmal in der Woche ein Therapiegespräch à 50 Minuten statt. Nach Bedarf und nach Absprache können zusätzlich Gespräche mit Bezugspersonen durchgeführt werden. In manchen Fälle ist es sinnvoll neben der Familie auch das Umfeld (Kindergarten, Schule) mit in die Therapie einzubeziehen.